Der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln sein. Dabei kommt es auf das Verhältnis zwischen der erlaubten (vorgeschriebenen) und der gefahrenen Geschwindigkeit an.
KG Berlin 25.03.2015, Az. 3 Ws (B) 19/15
Es kann von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass ein Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung...